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RLB Tirol AG erhält erneut BGF-Gütesiegel 13.03.2017

  • Zum dritten Mal in Folge ausgezeichnet
  • Rund 400 Mitarbeiter profitieren von Maßnahmen im Betrieb
  • Vergabe durch Tiroler Gebietskrankenkasse

INNSBRUCK. Bereits zum dritten Mal in Folge erhält die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG das Gütesiegel für herausragendes Engagement in der Gesundheitsförderung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Tiroler Gebietskrankenkasse zeichnet damit Unternehmen aus, die sich aktiv für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz einsetzen.

Bei jährlich mehr als 40 Veranstaltungen, Kursen und Schwerpunkten wird die Vorsorge bzw. die Erhaltung der Gesundheit gefördert. Dabei hat jeder Mitarbeiter die Chance, seinen Präferenzen zu folgen und seinem Körper etwas Gutes zu tun. Christoph Spöck, Leiter der Personalabteilung in der RLB Tirol AG, gibt nähere Einblicke: „Das sind Vorträge zu den verschiedensten Gesundheitsthemen wie zum Beispiel gesunde Ernährung oder Burn-out-Prävention, aber auch Fitnesskurse wie Pilates, Ausdauertraining oder Rückengymnastik.“ Seit 17 Jahren bietet die RLB Tirol AG ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogar ein hauseigenes Fitnessstudio mit Top-Ausstattung und regelmäßiger Unterstützung durch Fitnesstrainer und Physiotherapeuten.

Gesundheit und Fitness für alle

Das Ziel ist, den rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gesunde Arbeitsumgebung zu bieten, sie mit verschiedensten Angeboten für Fitness und Gesundheit zu unterstützen und ihr Wohlbefinden zu stärken. Durch gezielte Maßnahmen werden krankheitsbedingte Ausfälle minimiert.

Über das BGF-Gütesiegel

Hinter dem BGF-Gütesiegel steht das bundesweite Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung: Es definiert einheitliche Qualitäts- und Vergabekriterien nach strengen europäischen Leitlinien. Derart anerkannt, steigert das BGF-Gütesiegel auch die (inter-)nationale Reputation eines Betriebes, ähnlich einer ISO-Zertifizierung. Die Kriterien für die Zuerkennung des Gütesiegels sind umfangreich und reichen von der – für die meisten Betriebe wohl selbstverständlichen – Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen über das nachweislich ganzheitliche Gesundheitsverständnis und das systematische Management von Gesundheitsförderung im Unternehmen bis hin zur Evaluation aller Aktivitäten.

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